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BVerfG, 05.09.1979 - 1 BvR 594/79 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7)
- BVerfG, 30.06.2022 - 2 BvR 737/20
Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Verzinsung zu Unrecht …
Dementsprechend sei es - unter Verweis auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 5. September 1979 (BVerfG, Dreierausschussbeschluss des Ersten Senats vom 5. September 1979 - 1 BvR 594/79 -, HFR 1979, S. 486) - verfassungsgemäß, eine entsprechende Anwendung der Zinsregelung des § 236 AO auf den Fall der Erstattung zu viel entrichteter Steuerbeträge nach Abschluss eines Musterprozesses abzulehnen.Die mit der Rechtshängigkeit eintretenden prozessualen Risiken rechtfertigten die Ungleichbehandlung von Klage- und Einspruchsverfahren, wie das Bundesverfassungsgericht bereits in seinem Beschluss vom 5. September 1979 (BVerfG, Dreierausschussbeschluss des Ersten Senats vom 5. September 1979 - 1 BvR 594/79 -, HFR 1979, S. 486) anerkannt habe.
Das Fehlen eines Prozessrisikos in Fällen der Vorläufigkeitserklärung stellt einen wesentlichen und die Differenzierung rechtfertigenden Unterschied der Interessenlagen der Betroffenen dar (vgl. BVerfG, Dreierausschussbeschluss des Ersten Senats vom 5. September 1979 - 1 BvR 594/79 -, HFR 1979, S. 486).
- BFH, 23.10.2019 - VII B 40/19
Keine Prozesszinsen auf einen Steuererstattungsanspruch bei fehlender …
Dementsprechend ist es verfassungsgemäß, eine entsprechende Anwendung der Zinsregelung des § 236 AO auf den Fall der Erstattung zu viel entrichteter Steuerbeträge nach Abschluss eines Musterprozesses abzulehnen (Dreierausschussbeschluss des BVerfG vom 05.09.1979 - 1 BvR 594/79, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 1980, 85). - VG Düsseldorf, 25.02.2003 - 17 K 8930/02
Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Erstattungszinsen auf ein …
Das Bundesverfassungsgericht hat zur Vorgängerregelung des § 236 AO 1977, dem § 111 der Finanzgerichtsordnung a. F. festgestellt, dass sich die Ungleichbehandlung von Verzinsungsansprüchen je nach dem, ob ein Verfahren rechtshängig ist oder sich noch im Vorverfahrensstadium befindet, u. a. deswegen rechtfertigt, weil der Kläger im gerichtlichen Verfahren ein bedeutsames Prozessrisiko trägt, Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 5. September 1979 - 1 BvR 594/79, in: Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1979, S. 486.
- BFH, 06.11.2000 - III B 46/00
Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung einer Beschwerde - Anspruch auf …
Die Klägerin geht in der Beschwerdeschrift nicht darauf ein, inwieweit die aufgeworfene Rechtsfrage vor dem Hintergrund der hierzu ergangenen Rechtsprechung (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 16. Dezember 1987 I R 350/83, BFHE 152, 401, BStBl II 1988, 600, und vom 31. Oktober 1974 IV R 160/69, BFHE 114, 397, BStBl II 1975, 370; Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 5. September 1979 1 BvR 594/79, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1979, 486, und Urteil des FG Hamburg vom 1. September 1992 IV 182/89 H, Entscheidungen der Finanzgerichte 1993, 364) im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und ggf. in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen sie umstritten sei. - FG Schleswig-Holstein, 28.09.2007 - 3 K 165/04
Die in § 236 AO 1980 geregelte Verzinsung von Steuererstattungsforderungen im …
Dies ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 05. September 1979, 1 BvR 594/79, HFR 1979, 486). - FG Köln, 03.07.2002 - 15 K 4409/01
Verzinsung nur bei rechtshängiger Steuervergütung
Auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist der Auffassung, dass es nicht zu beanstanden ist, wenn der BFH eine entsprechende Anwendung der Zinsregelung der damals geltenden Normen der § 111 Absatz 1 und Absatz 2 FGO (nunmehr AO 1977 § 236) auf den Fall der Erstattung zuviel entrichteter Steuerbeträge nach Abschluß eines Musterprozesses ablehnt (BVerfG -Beschluss vom 05. September 1979, 1 BvR 594/79, HFR 1979 Nr. 534). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.10.2022 - 3 LB 58/14
Unwirksamkeit einer Vereinbarung über die Verzinsung von Abgabenforderungen
Auch verfassungsrechtlich bestehen insoweit keine Bedenken (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 30. Juni 2022 - 2 BvR 737/20 - juris Rn. 97 ff. - Kernbrennstoffsteuer; vgl. zuvor bereits BVerfG, Kammerbeschluss vom 5. September 1979 - 1 BvR 594/79 - Leitsatz in juris).